MdL Martin Grath und MdB Margit Stumpp zur Brenzbahn

Agieren entsprechend der Zuständigkeiten gefordert

Landtagsabgeordneter Martin Grath und Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp fordern Beteiligte und Anrainer der Brenzbahn auf, an einem Strang zu ziehen und entsprechend der Zuständigkeiten die jeweiligen Aufgaben wahrzunehmen.

„Fakt ist“, so Stumpp, „der Ausbau von Schienen, die via DB dem Bund gehören, ist Aufgabe des Bundes.“ Dies ist im Grundgesetz Artikel 87e, Abs. 4, geregelt. „Bedauerlicherweise wurde die Brenzbahn nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, um einen gezielten Ausbau der Brenzbahn seitens des Bundes voranzutreiben“, sagt Grath. Grath ist der Überzeugung, dass Serviceverbesserungen und ein teilweiser zweigleisiger Ausbau kurz- bis mittelfristig mehr Personen zur Nutzung der Brenzbahn bewegen können. Eine Verkehrsentlastung auf den Straßen wäre dringend erforderlich. „Absehbar ist, dass die Brenzbahn noch mehr Fahrgäste anziehen wird, wenn die Südbahn elektrifiziert  ist. Das heißt aber auch, als Elektrolücke bleibt Sie ein logistischer Flaschenhals, das darf so nicht bleiben“, ergänzt Stumpf.

Aktuell kündigte der Bund ein Sonderprogramm für die Elektrifizierung von Bahnstrecken an. Dieses Programm ist im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung mit 5 Millionen Euro im Jahr 2019 und abfallenden Beträgen in den Folgejahren veranschlagt. Wenn man bedenkt, dass allein die Elektrifizierung der Südbahn mit mehr als 112 Millionen Euro aus der Landeskasse gefördert wurde, scheint dieser Betrag verschwindend gering nach Graths Meinung. „Klar ist auch“, so Grath weiter, „dass der freiwillige Einstieg der Länder in die Finanzierung des Ausbaus der Schiene – allen voran Baden-Württemberg – aus Haushaltsgründen nicht beliebig erweiterbar ist.“ Hinzu kommt, dass die Gelder für das Sonderprogramm der Bundesregierung „Elektrifizierung von Bahnstrecken“ mit einem Sperrvermerk versehen sind – dieser lautet „Die Sperre gilt bis zur Vorlage eines Förderkonzepts.

 

Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp erkundigte sich beim Bundesverkehrsministerium, wann die Kriterien feststehen würden, nach denen in Frage kommende Strecken des „Sonderprogramms Elektrifizierung der Schiene“ identifiziert und priorisiert werden können. Hierauf wurde ihr im August 2018 mitgeteilt, dass noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, wann ein Förderkonzept vorliege und dies veröffentlicht werde.

 

„Die Förderrichtlinie muss so schnell als möglich bekannt gemacht werden,“ fordert Stumpp, „damit die Gelder auch abgerufen werden können und nicht wie beim Förderprogramm Radschnellwege jahrelang auf dem Konto der Bundesregierung liegen.“