Land gibt eine knappe Million Euro für Neubau eines Behindertenwohnheims der Lebenshilfe Heidenheim in der Dresdner Straße in Giengen frei

MdL Martin Grath: Land investiert in barrierefreie Infrastruktur

Die Lebenshilfe Heidenheim erhält für den Neubau eines Behindertenwohnheims in der Dresdner Straße in Giengen 945.053 Euro aus dem Investitionsförderprogramm des Landes. 827.318 Euro kommen aus der Ausgleichsabgabe und 147.735 Euro aus Landesmitteln. „In unserer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für Menschen ohne Behinderungen ist“, freut sich Landtagsabgeordneter Martin Grath über die Fördersumme. Das Land investiere in barrierefreie Infrastruktur, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen.  „Wir wollen für Menschen mit Behinderungen Chancen schaffen, um aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, so Grath. Die Lebenshilfe Heidenheim erweitert mit dem Bau in der Dresdner Straße ihr Engagement in Giengen.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat in dieser Förderrunde insgesamt rund 2,4 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 4,9 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

 

Hintergrund: Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens hat das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.