Stärkung der Ländlichen Räume im Landkreis Heidenheim

Startschuss für Projekte im Landkreis
MdL Martin Grath: „Starke Ländliche Räume liegen uns am Herzen – 1,6 Millionen Euro für Projekte im Landkreis“

Acht Gemeinden im Landkreis Heidenheim erhalten zusammen insgesamt 1.619.760 Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), um 17 Projekte zu fördern. „Damit fließen dieses Jahr rund 200.000 Euro mehr in unsere Region als im Vorjahr“, freut sich der Heidenheimer Landtagsabgeordnete Martin Grath (Grüne).

Die höchste Summe, die in den Landkreis fließt, kommt Nattheim für ein Projekt der Innenentwicklung mit 658.080 Euro zugute. Mit den Mitteln wird in Nattheim eine Wohnumfeldmaßnahme mit ortsgerechtem Ausbau der Schul-, Wiesen- und Raiffeisenstraße unterstützt. Ein weiteres Projekt mit 20.000 Euro fließt in Nattheims Teilort Fleinheim. Die zweit höchste Summe mit 407.360 Euro geht nach Königsbronn-Itzelberg zur Förderung einer umfassenden Sanierung der Gemeindehalle. Auch Steinheim profitiert von der diesjährigen Entscheidung – mit 121.280 Euro für die Wohnumfeldmaßnahme Tannenweg. Weiterhin gehen 92.850 Euro nach Herbrechtingens Teilort Hausen für den Neubau eines Dorfladens mit Lagerfläche zur Sicherung der Grundversorgung. Für Projekte der Innenentwicklung erhalten Dischingen 90.000 Euro (drei Projekte), Gerstetten mit Gussenstadt 77.215 Euro (vier Projekte), Giengen 50.000 (zwei Projekte) und Sontheim/Brenz 97.975 Euro (drei Projekte).

„Starke Ländliche Räume liegen uns Grünen am Herzen. Wir wissen, dass unsere ländlichen Regionen vor Herausforderungen stehen“, erklärt der Grüne Abgeordnete Martin Grath. Deshalb hat die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um 15 Millionen Euro aufgestockt – von 75 auf 90 Millionen Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf Wohnen und Bauen: Mit der Hälfte der Summe unterstützt Grün-Schwarz Innenentwicklung und Wohnraum mit einem Extra-Förderzuschlag, wenn Holz für die Bauten verwendet wird.

Eine starke Infrastruktur vor Ort ist ein zentraler Standortfaktor für die Gemeinden. Gemeinden, die Bäckereien, Metzgereien, kleine Handwerksbetriebe und Gasthäuser unterstützen, werden deshalb bevorzugt gefördert. Martin Grath: „Wir wollen, dass unsere Ortskerne lebendig und lebenswert bleiben. Dazu gehört wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten.“

Zum ersten Mal wird in diesem Frühjahr eine Ausschreibung für lokale Grundversorgung angeboten. „Nicht zuletzt deshalb, weil unsere Gaststätten zentrale Treffpunkte und wichtige Dorfzentren sind. Wir hoffen auf eine hohe Resonanz“, sagt MdL Martin Grath.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. 487 Gemeinden und 1538 Projekte wurden in diesem Jahr ausgewählt. „17 Projekte aus den Kommunen im Kreis Heidenheim haben sich im Wettbewerb um die besten Projekte durchgesetzt, das ist eine Auszeichnung“, freut sich der Grünen-Abgeordnete Martin Grath.

„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Grath. Rund die Hälfte der Mittel 2020 werden für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt. „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und stärken die Ortskerne“, sagt Grath. „Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird auch 2020 konsequent fortgesetzt.“

Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiv und zukunftsfähig halten.  Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.