Meistergründungsprämie geht an den Start

Martin Grath hat allen Grund zur Freude: Die von ihm initiierte Meistergründungsprämie geht jetzt an den Start.
Das macht die Meisterausbildung im Handwerk – neben der am 01.01.2020 eingeführten Meisterprämie – sowie eine Betriebsgründung, -übernahme oder -beteiligung attraktiver.

Martin Grath ist einer von zwei Handwerkern im Landtag von Baden-Württemberg mit seinen 143 Mitgliedern. Zudem ist er Handwerkspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Dadurch kennt er die Herausforderungen des Handwerks genau. Als er 2016 in den Landtag gewählt wurde, machte er sich schnell für eine »Meistergründungsprämie« stark. Nun ist er am Ziel angekommen. Ab sofort können Jung-Meisterinnen und -Meister in Baden-Württemberg die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. »Das ist ein ganz wichtiges Signal an die jungen Menschen, die im Handwerk ihre Zukunft sehen und Verantwortung übernehmen wollen. In den nächsten zwei Jahren stehen circa 20.000 mittelständische Betriebe zur Übergabe an. Wir brauchen diese gut ausgebildeten Menschen mehr denn je. In den letzten Jahren spürt man, dass es immer schwieriger wird, gute Handwerker zu bekommen«, so Martin Grath.

Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen, und damit eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet. Die Antragstellung erfolgt dabei weiterhin über die Hausbanken.

Die Prämie können Jungmeister*innen beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Die Meistergründungsprämie wird bei Betriebsneugründung, -übernahme oder -beteiligung gewährt.